Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Oberösterreich
Ziel dieser Förderungen ist die Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung/Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen. Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF., die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte im Bereich betrieblichem Lärm aufweisen. NICHT gefördert werden: Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt werden. Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen Vereine und konfessionelle Einrichtungen