Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung Link zur Förderung

Einmaliger finanzieller Zuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert. LeistungsempfängerIn/AntragsstellerIn können Privatpersonen/natürliche Personen, welche Hauseigentümer oder Mieter, sind sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Straßenneubau und -erhaltung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43 732) 77 20-122
baune.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/17882.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung erwachsen dem Antragsteller keine Kosten.

Um eine ausreichende Schalldämmung zu erzielen, müssen im Allgemeinen die Fenster einschließlich der Fensterstöcke erneuert werden. Die Wahl des Fenstersystems und des Werkstoffes bleibt dem Antragsteller überlassen. Mehrkosten aus der Wahl des Systems oder des Materials hat der Antragsteller zu tragen.

Überprüfung des Einbaues und der Qualität der Schallschutzfenster durch einen Bediensteten der Abt. Straßenerhaltung und -betrieb

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien der Landes Oberösterreich gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom 10. Dezember 2007, Fin-010104/187 Oö. Straßengesetz idgF. sowie Direktionsvereinbarung bzw. Richtlinie "Lärmschutz an bestehenden Landesstraßen", Ausgabe Juni 2008, Land OÖ

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019074