Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für den Einbau von Schallschutzfenstern, in Wohn- und Schlafräumen die zu Hauptstraßen A und B hin orientiert sind, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054840