Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung der Bodengesundheit im Land Salzburg Link zur Förderung kopieren

Förderung von

1. Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Bodenverbesserung einschließlich der mechanischen und biologischen Engerlingsbekämpfung (Förderwerber sind hier Landwirte)

2. Förderung der Bodenschutzberatung (Förderwerber ist hier die Landwirtschaftskammer)

3. Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung (Förderwerber sind Landwirte, Landwirtschaftskammer, Lehrer sowie Berater)

Die Förderung wird in Form von Direktzuschüssen gewährt.

  • Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Projektbewilligung und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Salzburger Bodenschutzgesetz, LGBl. Nr. 80/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018928