Förderung von
1. Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Bodenverbesserung einschließlich der mechanischen und biologischen Engerlingsbekämpfung (Förderwerber sind hier Landwirte)
2. Förderung der Bodenschutzberatung (Förderwerber ist hier die Landwirtschaftskammer)
3. Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung (Förderwerber sind Landwirte, Landwirtschaftskammer, Lehrer sowie Berater)
Die Förderung wird in Form von Direktzuschüssen gewährt.