Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen Link zur Förderung

Dieses Förderprogramm unterstützt in erster Linie oö. Klimabündnisgemeinden und ‑schulen beim Umsetzen von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung.

In diesem Förderprogramm wird bzw. werden unter anderem

  • bewusstseinsbildenden Klimaschutzmaßnahmen und ‑aktionen in OÖ und
  • kleininvestive energiesparende Maßnahmen im Rahmen des BONUS-Programms für oö. Klimabündnisschulen

gefördert.

Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • oö. Klimabündnisgemeinden;
  • Gemeindeorganisationen, welche im Auftrag von oö. Klimabündnisgemeinden tätig sind;
  • nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen sowie Schulen, die in Kooperation mit einer oö. Klimabündnisgemeinde bzw. ‑gemeinden ‑ bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung ‑ Klimaschutzmaßnahmen umsetzen
  • oö. Klimabündnisschulen, soweit sie das Anreizmodell "BONUS" für energiesparendes Verhalten an Schulen umsetzen

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-14501
us.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen sind im Punkt "Klima" zu finden - siehe LINK zur Homepage.

Nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz wird auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an die FörderungswerberInnen ausbezahlt.

Die Leistungskontrolle erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme durch die Prüfung der eingereichten Endabrechnungsunterlagen und der tatsächlichen Kosten.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Umweltschutzgesetz, LGBl.Nr. 84/1996 idgF., Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1021229