NÖ Wohnbauförderung Wohnungssanierung Link zur Förderung kopieren

Förderungen für Wohnungssanierungen in NÖ werden für Objekte im Eigentum natürlicher Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt. Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt. Die Objektförderung besteht aus einem konstanten nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von jährlich höchstens 4 % zu den Annuitäten von Ausleihungen im Ausmaß von höchstens 30 % der anerkannten Sanierungskosten. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten unter EURO 360,-- /m² Wohnnutzfläche hat der Zuschuss eine Laufzeit von 10 Jahren. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten ab EURO 360,--/m² Wohnnutzfläche wird diese Objektförderung wahlweise für 10 oder 15 Jahre zuerkannt. Die Mindestlaufzeit der förderbaren Ausleihung beträgt 10 Jahre. Förderbare Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten sind EURO 1.000,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m². Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten von mehr als € 1.000,--/m² Wohnnutzfläche oder wenn im Zuge der Sanierung Wohnungen errichtet werden, kann wahlweise die Förderung entsprechend dem Wohnungsneubau erfolgen, sofern Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen Förderungswerber sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1 3109 St. Pölten
02742/9005
post.landnoe@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Verfahren zur Gewährung von Wohnbauförderung ist von landesrechtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Es können u.a. Rechtsgeschäftsgebühren, Gerichtskosten oder Kosten für den Energieausweis entstehen.

Es erfolgt eine örtliche Kontrolle des Objektes.

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014828