Heizkesseltauschförderung "Sauber Heizen für Alle", NÖ Link zur Förderung

Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.

Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Antragstellung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung F2
post.f2.@noel.gv.at
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022.html

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 und die Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 in der jeweils geltenden Fassung; Umweltförderungsgesetz idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie "Sauber Heizen für Alle 2023"

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060870