Familienzuschüsse gem. Familienförderungsgesetz Link zur Förderung kopieren

Der Familienzuschuss wird zur Unterstützung sozial bedürftiger Familien für Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Form einer monatlichen, einkommensabhängigen Transferzahlung gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
Mießtaler Straße 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee

  • halbjährliche Kontrolle der Einkommens- und Familienverhältnisse
  • Stichprobenkontrolle
  • Abfrage Meldedaten

Rechtsgrundlage

Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG , LGBl. 10/1991 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011394