Familienzuschüsse gem. Familienförderungsgesetz

Der Familienzuschuss wird zur Unterstützung sozial bedürftiger Familien für Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Form einer monatlichen, einkommensabhängigen Transferzahlung gewährt.

  • halbjährliche Kontrolle der Einkommens- und Familienverhältnisse
  • Stichprobenkontrolle
  • Abfrage Meldedaten

Rechtsgrundlage

Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG , LGBl. 10/1991 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1011394