Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr
Kärnten
Gefördert werden alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche sich ein Jahr vor Schuleintritt befinden und einen Kindergarten besuchen. Das Land Kärnten übernimmt die Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung, welcher mit dem Kindergartenbetrieb abgerechnet wird.