Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
- Antrag
- Geburtsurkunden aller im Antrag angeführten Kinder
- Mitteilung vom Finanzamt über Bezug der Familienbeihilfe für alle im Antrag angeführten Kinder
- Einkommensnachweis zum Zeitpunkt der Antragstellung:
o Bezugsbestätigung vom AMS (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
o Leistungsanspruch der Sozialversicherungsanstalt (Krankengeld,
Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld)
o Nettolohnzettel, Jahreslohnzettel, Bescheide bei Pension, Unfall-,
Invalidenrente (auch ausländische Ansprüche)
o Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsbeschluss, Scheidungsurteil
o Einheitswertbescheid der Land- und Forstwirtschaft samt Zupachtung
o Nachweis über Einnahmen aus land(forst)wirtschaftlichen
Nebentätigkeiten und sonstigen Einkommen
o Einkommensteuerbescheid, Honorarabrechnungen
- fallspezifische Unterlagen
Antrag siehe Link
Online Familienzuschuss-Rechner siehe folgender Link