Aktion Familienurlaub Link zur Förderung

In Kärnten gibt es viele Familien, die es sich nicht leisten können, gemeinsam mit den Kindern auch nur einen kurzen einmaligen Erholungsurlaub in Erwägung zu ziehen. Die Förderaktion Familienurlaub (Unterkunft und Vollpension) richtet sich daher an Familien und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind, insbesondere aber an solche Personen, bei welchen eine gesundheitliche oder soziale Indikation gegeben ist und die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Die Familie ist die erste und vor allem prägende soziale Gemeinschaft für das Kind und durch den Familienurlaub soll der Zusammenhalt innerhalb der Familie gefestigt werden.

Die Berechnung des Elternbeitrages erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde aufgrund des aktuellen Durchführungserlasses.

Fachaufsicht bzw. Rückmeldungen von Sozialarbeiter/Innen

Rechtsgrundlage

§ 21 - Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF; Durchführungserlass - Familienurlaub
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031483