Taggeld aus der Krankenversicherung
Österreich
Solange das Krankengeld für selbständig Erwerbstätige ruht, weil der/die Versicherte auf Rechnung eines Versicherungsträgers Anstaltspflege erhält oder auf Rechnung eines Versicherungsträgers bzw. eines Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen in einem Genesungs-, Erholungs- oder Kurheim oder einer Sonderkrankenanstalt untergebracht ist oder Anspruch auf Ersatz der Pflegegebühren einem Versicherungsträger gegenüber hat, gebührt an Stelle des Krankengeldes ein Taggeld. Das Taggeld ist mindestens in der Höhe des Krankengeldes zu gewähren. Durch die Satzung kann das Taggeld maximal auf das Doppelte des Krankengeldes erhöht werden. Der Zeitraum, für den Taggeld gewährt wird, ist auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches anzurechnen.