Kleidermehrverschleißpauschale aus der Krankenversicherung Link zur Förderung kopieren

Prothesenträger/innen, Querschnittgelähmte mit Inkontinenz der Blase und des Darmes, Benützer/innen von Selbstfahrern und Träger/innen von Stützmiedern erhalten nach Maßgabe der Richtlinien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur Durchführung der Rehabilitation eine jährliche Kleidermehrverschleißpauschale, entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sätzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 70b Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung der Kleidermehrverschleißpauschale aus der Krankenversicherung ist gewährleistet.

Referenznummer

1009307