Eltern-Kind-Zuschuss
Oberösterreich
Gefördert werden Kinder, wenn die Untersuchungen und Impfungen im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist. Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt einmalig 160 Euro. Der Antrag kann ab dem 5. Geburtstag (60.-84. Lebensmonat des Kindes) unter Einhaltung aller Voraussetzungen gestellt werden. Anspruchsvoraussetzungen sind einerseits die Einhaltung des Untersuchungsprogramms für Schwangere und Kinder nach der Eltern-Kind-Pass Verordnung, die Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies Gebiss im letzten Kindergartenjahr (bzw. im 6. Lebensjahr), die im Impfgutscheinheft vorgesehenen vom für Gesundheit zuständigen Ministerium empfohlenen Impfungen, die bis zum Einreichdatum durchgeführt werden müssen. Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in der Höhe von Euro 160,--, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2021 geboren ist, sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.