Salzburger Babypaket Link zur Förderung

Zur Unterstützung von Familien oder Alleinerziehenden kann nach der Geburt eine wirtschaftliche Hilfe in Form eines Babypaketes (Gutschein für Säuglingsartikel bzw. Säuglingsausstattung in der Höhe von € 80,00) gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
Fasaneriestraße 35
5020 Salzburg
+43 662 8042-2888
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 11 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1017300