Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus nach dem ASVG, BSVG und GSVG Link zur Förderung kopieren

  • Die Ausgleichszulage soll jeder Pensionsbezieherin/jedem Pensionsbezieher, die/der den rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern.
  • Sie wird umgangssprachlich oft als "Mindestpension" bezeichnet.
  • Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet.
  • Die Ausgleichszulage ergänzt die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie gebührt 14-mal jährlich in der Höhe der Differenz zwischen
    • der Summe aus Pension (brutto), Nettoeinkommen und eventuellen Unterhaltsansprüchen einerseits und
    • dem jeweiligen Richtsatz andererseits.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 292ff ASVG, §§ 149ff GSVG, §§ 140ff BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Ausgleichzulage plus möglichen Bonus wird erbracht

Referenznummer

1002120