Arten der Alterspension sowie Pension an unversorgte Angehörige und Witwen(er)fortbetriebspension
Österreich
Alterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters Knappschaftsalterspension: Laufende monatliche Leistung ab Vollendung des Regelpensionsalters Knappschaftspension: Laufende monatliche Leistung wegen Dienstunfähigkeit bis zum Anfall einer späteren Pension Korridorpension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (ab 1.1.2026 erfolgt eine schrittweise Anhebung auf das 63. Lebensjahr) Schwerarbeitspension: Laufende monatliche Leistung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres Langzeitversichertenregelung für SchwerarbeiterInnen: Laufende monatliche Leistung bei besonders langer Beitragsdauer und Vorliegen von Schwerarbeit Teilpension gem. § 4a APG: laufende monatliche Leistung, sofern ein Anspruch auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension (Korridor- oder Schwerarbeitspension) oder Langzeitversichertenpension besteht und die Berufstätigkeit mit reduzierter Arbeitszeit fortgesetzt wird Pension an unversorgte Angehörige: Laufende monatliche Leistung an Angehörige eines Versicherten bei Verwirkung oder Ruhen seines Leistungsanspruches Witwenfortbetriebspension, Witwerfortbetriebspension: Laufende monatliche Leistung unter Zurechnung von Versicherungsmonaten des verstorbenen Ehepartners