Besonderer Steigerungsbetrag für die Höherversicherung Link zur Förderung

Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die gesetzliche Pensionsleistung zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, mit der der künftige Pensionsanspruch erhöht werden kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung - unabhängig vom Lebensalter - mit Antrag eingegangen werden.

Höherversicherungsbeiträge führen zur Gewährung eines Erhöhungsbetrages, eines sogenannten „besonderen Steigerungsbetrages”, zur monatlichen Pension. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus. Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 248 ASVG, § 141 GSVG, § 132 BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Schaffung der Möglichkeit einer Höherversicherung

Referenznummer

1002112