Unterstützungsfonds im Zweig der Pensionsversicherung
Österreich
Im Bereich aller drei Zweige der Sozialversicherung haben die Träger der KV, UV und PV Unterstützungsfonds eingerichtet, aus denen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (etwa bei erhöhten finanziellen Belastungen aus Krankheitsgründen, Wohnungswechsel, etc.) eine einmalige Geldaushilfe zuerkannt werden kann. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Unterstützung kann allerdings nur nach den hierfür eigens vorgesehenen Richtlinien erfolgen, d.h. wenn ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschritten wird. Weiters wird eine solche „Aushilfe” meist nur einmal pro Jahr gewährt. Ein solcher (zunächst formloser) Antrag ist vom Versicherten beim zuständigen Kranken-, Unfall- bzw. Pensionsversicherungsträger einzubringen.