Fünfte Einmalzahlung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Österreich
Die österreichische Bundesregierung unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer weiteren einmaligen Zahlung (Teuerungsausgleich) in Höhe von € 300,-. Die Einmalzahlung dient der Abdeckung der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag dafür gestellt werden. Das Geld wird auf die beim AMS vorgemerkte Zahlungsadresse (Konto oder mit der Post) ausbezahlt. Hinweis: Die Einmalzahlung führt nicht zu einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG. Ebenso gilt die Einmalzahlung nicht als steuerbares Einkommen und ist bei der Prüfung von Ansprüchen, Beiträgen oder Befreiungen auf Grund anderer Regelungen nicht zu berücksichtigen. Diese Einmalzahlung ist unpfändbar.