Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

  • 4.1. Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen;
  • 4.2. Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse;
  • 4.3. Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, einschließlich Investitionen in gebäudeinterne Verkabelung oder strukturierte Verkabelung für Datennetze, erforderlichenfalls einschließlich des zugehörigen Teils des passiven Netzes aufdem Privatgrundstück außerhalb des Gebäudes;
  • 4.4. Kauf von Maschinen und Hilfsmitteln zu marktüblichen Preisen;
  • 4.5. Allgemeine Kosten im Zusammenhang mit den unter Punkt 4.3. und/oder 4.4. genannten Ausgaben, etwa für Architekten-, Ingenieur- und Beraterhonorare sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich Durchführbarkeitsstudien; Durchführbarkeitsstudien zählen auch dann zu den beihilfefähigen Ausgaben, wenn aufgrund ihrer Ergebnisse keine Ausgaben gemäß Punkt 4.3. und/oder 4.4. getätigt werden;
  • 4.6. Erwerb oder Entwicklung oder Nutzungsgebühren von Computersoftware, Cloud- und ähnlichen Lösungen und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Handelsmarken;
  • 4.7. Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen an Nahrungsmittelpflanzen können nicht gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079623