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Förderungen zum Thema Veranstaltungen, Konferenzen

Allgemeine Musikförderung (inkl. Proberäume Blasmusik)
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Österreich
Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation