Beihilfen für Beratungs- und Informationsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Es können Informations- und Beratungsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 11002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§§ 25 und 27 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038363

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