Nationale Integrationsförderung Link zur Förderung kopieren

Die Förderung von Projekten soll der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern bzw. Menschen mit Migrationshintergrund dienen. Im Rahmen der nationalen Integrationsförderung sollen Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit nicht-deutscher Erstsprache bei ihrem Integrationsprozess unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/nationale-integrationsfoerderung.html

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Nationaler Aktionsplan für Integration (NAP.I)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1073477

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