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Förderungen zum Thema Gesellschaftliche Anliegen

AMIF-M 2.1 Förderung des Spracherwerbs
Österreich
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die unumgängliche Grundlage für eine gelungene Integration. Investitionen in den Spracherwerb haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen die Erwerbschancen und eröffnen den Zugang zur Teilnahme an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, diese Sprachkenntnisse Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl niederschwellig mit ehrenamtlicher Unterstützung als auch in strukturierter und qualitativ entsprechender Form zu vermitteln. Personen mit Kinderbetreuungspflichten nehmen weniger häufig Spracherwerbsmaßnahmen in Anspruch. Es sollen daher spezifische Bildungsmaßnahmen angeboten werden, wie etwa heterogene Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung sowie entsprechende Beratungs- und Begleitangebote zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Personen mit Betreuungspflichten. Es sollen niederschwellige Lernangebote für Deutscheinsteigerinnen und Deutscheinsteiger angeboten werden. Diese sollen an das Erlernen der deutschen Sprache heranführen, grundlegende Lernkompetenzen vermitteln, sowie Orientierungswissen und Fähigkeiten in der Alltagskommunikation stärken. Der Ein- und Ausstieg soll für die Teilnehmenden flexibel möglich sein und gegebenenfalls etwaige Wartezeiten auf einen Deutschkursbeginn überbrücken, wobei die Teilnahme grundsätzlich für eine kurze Dauer vorgesehen ist. Im Rahmen dessen sollen insbesondere Personen aus der Zielgruppe erreicht werden, die von zuständigen Stellen wie dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder/und AMS weitervermittelt werden.
Auszahlung des Bundeszuschusses im Rahmen der Integrationsvereinbarung
Österreich
Die Integrationsvereinbarung (IV) besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen. Das Modul 1 der IV ist mit erstmaliger Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel von rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen binnen zwei Jahren zu erfüllen. Drittstaatsangehörige sind im Rahmen der IV verpflichtet, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs nachzuweisen. Die Erfüllung von Modul 1 der IV kann unter anderem mit der erfolgreichen Absolvierung einer Integrationsprüfung, die Sprach- und Werteinhalte umfasst, nachgewiesen werden. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind nicht von der Erfüllungspflicht der IV umfasst. Drittstaatsangehörige, die bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Rahmen der IV erfüllungspflichtig wurden, können den Nachweis der Deutschkenntnisse mittels Sprachprüfung auf A2-Niveau erbringen. Die Verpflichtung kann jedoch auch durch Nachweis einer erfolgreich absolvierten Integrationsprüfung erfüllt werden. Wenn der Nachweis der Erfüllung binnen 18 Monaten durch ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) auf mind. A2-Niveau erfolgt und ein (Deutsch‑)Integrationskurs auf A2-Niveau besucht wurde, kann dem Drittstaatsangehörigen ein Teil der Kurskosten rückerstattet werden (mittels des blauen Bundesgutscheins). Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines (Deutsch‑)Integrationskurses. Die Abwicklung der Kostenrückerstattung erfolgt durch den ÖIF. Förderadressat ist die Person, auf die der Gutschein lautet. In Ausnahmefällen ist die Abwicklung des Kostenersatzes zwischen dem durch die Person ausgewählten Kursinstitut und dem ÖIF möglich.