Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erhalten.
Die Förderwerber können Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und –genossenschaften nach dem WRG (kommunale Förderungswerber) sowie physische und juristische Personen (Wettbewerbsteilnehmer wie z.B. Wasserbenutzungsberechtigte von Wasserkraftanlagen, etc.), die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern umsetzen, sein.