Förderung Gewässerökologie Link zur Förderung

Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erhalten.

Die Förderwerber können Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und –genossenschaften nach dem WRG (kommunale Förderungswerber) sowie physische und juristische Personen (Wettbewerbsteilnehmer wie z.B. Wasserbenutzungsberechtigte von Wasserkraftanlagen, etc.), die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern umsetzen, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Herrengasse 3, 6020 Innsbruck
0512 508 4202
wasserwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Landesrichtlinie Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer2022 bzw. Landesrichtlinie Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es handelt sich hierbei um eine Anschlussförderung des Landes Tirol zum Leistungsangebot 1006675 - Umweltförderung – Gewässerökologie des Bundes.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061357