Förderung Gewässerökologie Link zur Förderung

Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erhalten.

Die Förderwerber können Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und –genossenschaften nach dem WRG (kommunale Förderungswerber) sowie physische und juristische Personen (Wettbewerbsteilnehmer wie z.B. Wasserbenutzungsberechtigte von Wasserkraftanlagen, etc.), die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern umsetzen, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Herrengasse 3, 6020 Innsbruck
0512 508 4202
wasserwirtschaft@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Landesrichtlinie Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer2022 bzw. Landesrichtlinie Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es handelt sich hierbei um eine Anschlussförderung des Landes Tirol zum Leistungsangebot 1006675 - Umweltförderung – Gewässerökologie des Bundes.

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1061357