NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV II Link zur Förderung

Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband II Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligskeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Finanzen.html

Es besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Förderung oder auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung. Durch die Entgegennahme und Bearbeitung eines Förderantrages sowie durch allfällige Verhandlungen mit dem Förderungswerber erwachsen dem Fischereirevierverband II keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Die Antragsstellung löst keine Gebührenpflicht aus.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus der Förderrichtlinie des FRV II.

Rechtsgrundlage

NÖ Fischereigesetz 2001, Förderrichtlinie des FRV II
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046036