Förderungen zu Maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Die Förderung zielt vorrangig auf die Sanierung von Rutschhängen, sowie die Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen durch Sanierung ab.

Neue Entwässerungsanlagen sind auf Flächen außerhalb ökologisch wertvoller Feuchtgebiete zu beschränken.

Die Förderungsmaßnahmen sind begrenzt auf Flächen in Vorarlberg und bezwecken vor allem

a) den Schutz gegen Schadwirkung von Hochwässern für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung

b) die Erhaltung und Verbesserung der Fruchtbarkeit und Nutzbarkeit von landwirtschaftlichem Kulturland zur Aufrechterhaltung einer natur- und landschaftsgemäßen Bewirtschaftung

c) die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Eigenart.

 

Als Förderungswerber im Sinne dieser Richtlinien werden anerkannt:

  •  Wassergenossenschaften und Wasserverbände gemäß Wasserrechtsgesetz WRG 1959 idgF.
  •  Zusammenlegungsgemeinschaften gemäß Flurverfassungsgesetz LGBl Nr 2/1979 idgF.
  •  Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundflächen
  •  Vorarlberger Gemeinden

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Vorarlberg für die Gewährung von Förderungen zu Maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft, Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft (LFFG) und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Referenznummer

1040534