Förderung Einzelwasserversorgungsanlagen Link zur Förderung kopieren

Gemäß den Förderungsrichtlinien von Bund und Land sind Kosten für die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen förderbar, sofern für die zu versorgenden Objekte ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 
Förderungswerber können natürliche Personen und Unternehmen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 14
Wartingergasse 43, 8010 Graz
03168772025
abteiung14@stmk.gv.at
http://wasserwirtschaft.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link

Die Höhe der Förderung wird gemäß den Förderungsrichtlinien nach Fertigstellung der Anlage festgestellt und im Nachhinein ausbezahlt.

Im Zuge der örtlichen Kollaudierung werden die förderungsfähigen Kosten festgelegt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz i.d.F. vom 31.7.2013; Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030055