Förderung Einzelwasserversorgungsanlagen Link zur Förderung kopieren

Gemäß den Förderungsrichtlinien von Bund und Land sind Kosten für die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen förderbar, sofern für die zu versorgenden Objekte ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. 
Förderungswerber können natürliche Personen und Unternehmen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 14
Wartingergasse 43, 8010 Graz
03168772025
abteiung14@stmk.gv.at
http://wasserwirtschaft.steiermark.at

siehe Link

Die Höhe der Förderung wird gemäß den Förderungsrichtlinien nach Fertigstellung der Anlage festgestellt und im Nachhinein ausbezahlt.

Im Zuge der örtlichen Kollaudierung werden die förderungsfähigen Kosten festgelegt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz i.d.F. vom 31.7.2013; Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030055