Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds Link zur Förderung kopieren

Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert.

Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen:

  • Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen.
  • Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...)
  • Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen.
  • Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11871
n.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kostenübernahme gemäß Rechnungen bzw. Gutachten und Vergleichswerten bis zu 100% möglich.

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Amtvortrags N-900532-2009-Mö/Jo am 17.8.2009 von der Oö. Landesregierung beschlossen. Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,04 Mio. Euro

Referenznummer

1025105