EAG-Investitionszuschüsse Windkraftanlagen
Österreich
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57 Abs. 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW zu errichten.