- Abwasserentsorgung: Maßnahmen und Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Reinigung und Behandlung von Abwässern bzw. Niederschlagswässern; Maßnahmen zur Klärschlammbehandlung; sonstige Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern.
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Wasserversorgung: Maßnahmen und Anlagen zur Beschaffung, Speicherung, Aufbereitung, Weiterleitung und Verteilung von einwandfreiem Trinkwasser, sowie Nutz- und Löschwasser, sowie Einrichtungen zur Notwasserversorgung. Maßnahmen der Nutz- und Löschwasserversorgung können nur gemeinsam mit Maßnahmen der Trinkwasserversorgung gefördert werden.
- Forschungsvorhaben, Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien und generelle Planungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft.
Die förderungsfähigen Kosten entsprechen den in § 4 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 des Bundes anzuerkennenden Kosten und beinhalten neben den reinen Herstellungskosten für die angeführten Maßnahmen auch Baunebenkosten wie insbesondere zugehörige Planungs- und Bauleitungskosten.
Als Förderwerber kommen in Betracht:
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und Landesgesellschaften bzw. deren Beauftragte
- Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz
- Natürliche Personen oder juristische Personen
- Alpine Vereine
- Das Land