Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L
Kärnten
Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.