Förderungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) zur Realisierung von Umweltschutzmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten Förderungen zur Realisierung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen mit einem starken Bezug zu Wien.

Der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) obliegt die Prüfung der Förderansuchen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien sowie die Vorlage in den Beschluss fassenden Gremien der Stadt Wien.

Anträge können sämtliche in Österreich gültige Unternehmungsrechtformen an die Magistratsabteilung 22 stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Dresdner Straße 45, 1200 Wien
Tel.: 01-4000 73457
E-Mail: foerderungen@ma22.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, diverse Gemeinderatsbeschlüsse, Förderrichtlinie der Stadt Wien – Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020270

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