Förderung von Maßnahmen zur Nachhaltigen Entwicklung Link zur Förderung kopieren

Förderung von Projekten und individuellen Maßnahmen, die den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Als Förderungswerber können Interessensvertretungen, Kammern, Kommunen, Kommunalverbände, Firmen, Vereine, Einzelpersonen sowie wissenschaftliche Einrichtungen auftreten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
03168772025
abteilung14@stmk.gv.at
http://www.nachhaltigkeit.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nachhaltigkeitskoordination Land Steiermark: www.nachhaltigkeit.steiermark.at

Die Höhe der Förderung kann grundsätzlich maximal bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (netto) der angesuchten Maßnahme betragen. Die Auszahlung kann nach positiver Prüfung der vorgelegten Unterlagen und nach Abschluss eines Förderungsvertrages ausbezahlt werden. Bei nachgewiesenem Start der Maßnahme ist eine Akontierung in der Höhe von bis zu 50 % des Förderungsbetrages möglich. Die Antragstellung selbst ist mit keinen Kosten verbunden.

Die fachliche Prüfung der gesetzten Maßnahmen und deren Ergebnisse erfolgt auf Basis eines vorzulegenden Endberichtes.

Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel erfolgt auf Basis von Rechnungen, Stundenaufstellungen sowie Zeitnachweisen.

Rechtsgrundlage

„Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark zur Nachhaltigen Entwicklung“ in der geltenden Fassung.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016393

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