Förderungen für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau Link zur Förderung kopieren

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an der oberösterreichischen Donau gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasserereignissen zu schützen.
  • Außerdem werden Instandhaltungen an jenen  Hochwasserschutzanlagen gefördert, für die auch Förderungen der Errichtungskosten gewährt wurden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-12417
hw.ww.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hochwasser.htm

Der Antrag ist kostenlos gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wasserwirtschaft zu richten. Zugesagte Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz 1985; RIWA-T-BWS, Fassung 2025; Durchführungsbestimmungen (DFB) zu den RIWA-T-BWS; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (BGBl. II Nr. 351/2006)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080936