Hochwasserschutz Link zur Förderung

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an der österreichischen Donau, March und Thaya gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasserereignissen zu schützen.
  • Weiters werden damit zusammenhängende Maßnahmen, die für die Vorbereitung (bspw. Studien) von Hochwasserschutzvorhaben notwendig sind, gefördert.
  • Instandhaltungen jener Hochwasserschutzmaßnahmen werden ebenso gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion IV - Abteilung W3 - Bundeswasserstraßen
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
+43 1 711 62-65
w3@bmk.gv.at

Die Auszahlung der Bundesfördermittel erfolgt von der Abteilung IV/W3 - Bundeswasserstraßen an das jeweilige Bundesland.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG 1985), BGBl. Nr.148/1985, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau BGBl. II Nr. 67/2007, 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 201/2013, 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 158/2022, Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 159/2022, Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“, BGBl. I Nr. 1/2014, Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (ÜV-HWS), BGBl. II Nr. 351/2006 sowie zugehöriger Durchführungsbestimmungen zur Übertragungsverordnung Hochwasserschutz, Technische Richtlinien für den Wasserbau betreffend die Bundeswasserstraßen (RIWA-T-BWS), Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014 Weitere Rechtsgrundlagen: Katastrophenfondsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden, BGBl. Nr. 165/2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

202,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

Referenznummer

1060532