Hochwasserschutz Link zur Förderung kopieren

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an der österreichischen Donau, March und Thaya gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasserereignissen zu schützen.
  • Weiters werden damit zusammenhängende Maßnahmen, die für die Vorbereitung (bspw. Studien) von Hochwasserschutzvorhaben notwendig sind, gefördert.
  • Instandhaltungen jener Hochwasserschutzmaßnahmen werden ebenso gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion IV - Abteilung W3 - Bundeswasserstraßen
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
+43 1 711 62-65
w3@bmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Bundesfördermittel erfolgt von der Abteilung IV/W3 - Bundeswasserstraßen an das jeweilige Bundesland.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG 1985), BGBl. Nr.148/1985, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau BGBl. II Nr. 67/2007, 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 201/2013, 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 158/2022, Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, BGBl. I Nr. 159/2022, Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“, BGBl. I Nr. 1/2014, Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (ÜV-HWS), BGBl. II Nr. 351/2006 sowie zugehöriger Durchführungsbestimmungen zur Übertragungsverordnung Hochwasserschutz, Technische Richtlinien für den Wasserbau betreffend die Bundeswasserstraßen (RIWA-T-BWS), Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014 Weitere Rechtsgrundlagen: Katastrophenfondsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden, BGBl. Nr. 165/2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

202,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

Referenznummer

1060532