Beihilfen für die Behebung von Unwetterkatastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützung der Wiederherstellungskosten von durch Unwetterkatastrophen verursachten Schäden. Katastrophen im Sinne der Richtlinie sind außergewöhnliche Schäden - verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
katastrophenbeihilfe@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/agrar/katastrophenbeihilfe/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 13.03.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen. 

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996) BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. Nr. 67/2009; Allgemeine "Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden" Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 03.09.2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,14 Mio. Euro

Referenznummer

1022284

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.