Beihilfen für die Behebung von Unwetterkatastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützung der Wiederherstellungskosten von durch Unwetterkatastrophen verursachten Schäden. Katastrophen im Sinne der Richtlinie sind außergewöhnliche Schäden - verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/agrar/katastrophenbeihilfe/

Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen. 

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996) BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. Nr. 67/2009; Allgemeine "Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden" Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 12.7.2011
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Referenznummer

1022284