Beihilfen für die Behebung von Unwetterkatastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützung der Wiederherstellungskosten von durch Unwetterkatastrophen verursachten Schäden. Katastrophen im Sinne der Richtlinie sind außergewöhnliche Schäden - verursacht durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
katastrophenbeihilfe@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/agrar/katastrophenbeihilfe/

Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen. 

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996) BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. Nr. 67/2009; Allgemeine "Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden" Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 03.09.2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,14 Mio. Euro

Referenznummer

1022284

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