Entschädigungen zur Behebung von Katastrophenschäden Link zur Förderung kopieren

Es werden Entschädigungszahlungen zur teilweisen Behebung von Katastrophenschäden wegen Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel  im Vermögen natürlicher und juristischer Personen auf Basis der Katastrophenfonds-Richtlinie durchgeführt.

Förderungsgegenstand kann sein:

1.  Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar

2.  Schäden an Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen), 
     Vieh

3.  Waldschäden bzw. Waldbodenverluste

4.  Schäden durch Hangtiefenrutschungen,

5.  Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken 
     (Hofzufahrten, Güterwege) 

6.  Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Zuständig für die Abwicklung: Abteilung 10, Abteilung 14 und Abteilung 7
Ragnitzstraße 194, 8047 Ragnitz
0316 / 877-6956
abteilung10@stmk.gv.at
https://www.agrar.steiermark.at

siehe Link.

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz und Katastrophenfonds-Richtlinie Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017276