Es werden Entschädigungszahlungen zur teilweisen Behebung von Katastrophenschäden wegen Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen natürlicher und juristischer Personen auf Basis der Katastrophenfonds-Richtlinie durchgeführt.
Förderungsgegenstand kann sein:
1. Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar
2. Schäden an Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen),
Vieh
3. Waldschäden bzw. Waldbodenverluste
4. Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
5. Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken
(Hofzufahrten, Güterwege)
6. Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken