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Förderungen zum Thema Forschung, Entwicklung

Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
Transformationsoffensive - TWIN Transition
Österreich
Im Fokus des TWIN Transition Programms stehen jene Vorhaben, die aufbauend auf erfolgreichen Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung dazu beitragen, die Errichtung und Aufrüstung von Pilot- bzw. Demonstrationsanlagen in die erste industrielle Fertigung im Sinne der Transformation der Wirtschaft zu überführen. Dabei werden Unternehmen in die Lage versetzt, diese auf Forschung und Entwicklung basierenden Innovationen rascher und in größerem Umfang durchführen zu können. Das kann sowohl Betriebsansiedlungen sowie Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit technologischem Fokus und Beschäftigungs- oder regionalökonomischen Impulsen umfassen als auch Investitionen im Zusammenhang mit Produkt- und Verfahrensinnovationen durch die Umsetzung eigener F&E-Resultate in der Produktion oder durch Zukauf und Adaption von neuen Technologien und Know-How (soweit diese nach den anzuwendenden beihilfenrechtlichen Regelungen förderbar sind). Auf Basis des TWIN Transition Zuschusses können die Fördernehmenden nicht nur die Qualität von bereits angebotenen Produkten erhöhen, sondern auch ihr Angebot diversifizieren und ihre Produktpalette um echte Marktneuheiten erweitern. Dabei spielen v.a. die Übersetzung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen in die Produktion und Praxis, etwa in Form von Pilot- und Demonstrationsprojekten etc., sowie die Erhöhung der Transformationsgeschwindigkeit innerbetrieblicher Prozesse und Produktentwicklungen eine wesentliche Rolle. Die geförderten Vorhaben leisten sowohl einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen „Green Deals“ und/oder zur Digitalisierung/ Modernisierung/ Neuausrichtung von Produktions- und Prozess-verfahren der Unternehmen. Der positive Effekt auf Klima- und Nachhaltigkeit kann hierbei durch verbesserte Betriebs- und Produktionsverfahren entstehen und/oder durch die Herstellung von Produkten, die bei den Anwendenden zu positiven Klima- und Umwelteffekten führen und den Standort stärken.
Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung
Oberösterreich
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oö. Wirtschaft hat. Die kooperativen Vorhaben haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie "#upperVISION2030" zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten. Förderbare Vorhaben sind (kumulative Voraussetzungen): Vorhaben zur Umsetzung kooperativer Vorhaben, bei denen eine Eignung der beteiligten FörderungswerberInnen/Projektbeteiligten zur Umsetzung des Vorhabens, eine Qualität des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. des Organisationsvorhabens und ein Nutzen und ein Verwertungs- oder ein Effizienzpotential des beantragten kooperativen Vorhabens. gegeben ist, sowie deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können, und entweder die Kriterien der „Industriellen Forschung“ oder der „Experimentellen Entwicklung“ erfüllen. Zudem müssen diese Vorhaben unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und vom Innovationsgrad und technologischem Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sein sowie aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen (=Technologievorhaben), oder einen Technologiebezug aufweisen, der im Bereich innerbetriebliche Innovation angesiedelt ist und die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartner eine positive Veränderung einleiten (=Organisationsvorhaben). Unter der Prämisse, dass das beantragte Vorhaben auch aufgrund der vorgegebenen inhaltlichen Beurteilungskriterien von der Förderstelle (Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung) positiv bewertet wird und beim beantragten Vorhaben auch die sonstigen formellen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments und des Technologiekooperationsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Förderung von Kooperationsprojekten erfüllt werden, können diese Vorhaben als förderbare Vorhaben eingestuft werden. Förderbare Kosten können die unten angeführten Kosten der FörderungswerberInnen sein, sofern die Kosten auch ausschließlich dem beantragten Vorhaben zuordenbar sind. Personalkosten Kosten von externen Dienstleistern Sach- und Materialkosten