Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oö. Wirtschaft hat.

Die kooperativen Vorhaben haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie "#upperVISION2030" zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten.

Förderbare Vorhaben sind (kumulative Voraussetzungen): 

  • Vorhaben zur Umsetzung kooperativer Vorhaben, bei denen eine Eignung der beteiligten FörderungswerberInnen/Projektbeteiligten zur Umsetzung des Vorhabens,
  • eine Qualität des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. des Organisationsvorhabens und
  • ein Nutzen und ein Verwertungs- oder ein Effizienzpotential des beantragten kooperativen Vorhabens.

gegeben ist, sowie

  • deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können, und entweder die Kriterien der „Industriellen Forschung“ oder der „Experimentellen Entwicklung“ erfüllen.

Zudem müssen diese Vorhaben

  • unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und vom Innovationsgrad und technologischem Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sein sowie aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen (=Technologievorhaben),

oder

  • einen Technologiebezug aufweisen, der im Bereich innerbetriebliche Innovation angesiedelt ist und die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartner eine positive Veränderung einleiten (=Organisationsvorhaben).

Unter der Prämisse, dass das beantragte Vorhaben auch aufgrund der vorgegebenen inhaltlichen Beurteilungskriterien von der Förderstelle (Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung) positiv bewertet wird und beim beantragten Vorhaben auch die sonstigen formellen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments und des Technologiekooperationsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Förderung von Kooperationsprojekten erfüllt werden, können diese Vorhaben als förderbare Vorhaben eingestuft werden.

Förderbare Kosten können die unten angeführten Kosten der FörderungswerberInnen sein, sofern die Kosten auch ausschließlich dem beantragten Vorhaben zuordenbar sind.

  • Personalkosten
  • Kosten von externen Dienstleistern
  • Sach- und Materialkosten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofsplatz 1
+43732772015121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. 

Belegkontrolle anhand einer Endabrechnung inkl. Rechnungen, Zahlungsbelege, etc.

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Technologiekooperationsförderungsprogramm des Landes Oberösterreich; 2) Programmdokument zum Landesförderungsprogramm Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung; 3) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Stimulierung von kooperativen F&E-Vorhaben und von kooperativen Organisationsvorhaben

Referenznummer

1066364