Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ Link zur Förderung kopieren

Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Damit verbunden ist auch die Zielsetzung die Forschungsquote im Burgenland zu erhöhen. Gleichzeitig soll ein wesentlicher Beitrag zur Intensivierung von industrieller und experimenteller Entwicklung, zur Steigerung der Innovationsleistung der burgenländischen Wirtschaft und zur Verwertung, Verbreitung und Optimierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen geleistet werden.

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unmittelbar für die spätere Kreation und Vermarktung neuer Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen geplant werden oder damit zusammenhängen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Wirtschaftsagentur Burgenland
foerderungen@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020; Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076710