Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Damit verbunden ist auch die Zielsetzung die Forschungsquote im Burgenland zu erhöhen. Gleichzeitig soll ein wesentlicher Beitrag zur Intensivierung von industrieller und experimenteller Entwicklung, zur Steigerung der Innovationsleistung der burgenländischen Wirtschaft und zur Verwertung, Verbreitung und Optimierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen geleistet werden.
Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unmittelbar für die spätere Kreation und Vermarktung neuer Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen geplant werden oder damit zusammenhängen.