Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ Link zur Förderung kopieren

Ziel der Aktionsrichtlinie ist, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums zu fördern. Damit verbunden ist auch die Zielsetzung die Forschungsquote im Burgenland zu erhöhen. Gleichzeitig soll ein wesentlicher Beitrag zur Intensivierung von industrieller und experimenteller Entwicklung, zur Steigerung der Innovationsleistung der burgenländischen Wirtschaft und zur Verwertung, Verbreitung und Optimierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen geleistet werden.

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unmittelbar für die spätere Kreation und Vermarktung neuer Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen geplant werden oder damit zusammenhängen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Burgenland
office@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020; Aktionsrichtlinie „Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076710