Förderung der betrieblichen Forschung und Entwicklung Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Beiträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel einer betrieblichen Verwertung in Vorarlberg. Darüber hinaus können nach Maßgabe dieser Richtlinien auch Förderungsbeiträge für die Überleitung von F & E-Projekten in die betriebliche Fertigung gewährt werden. Die Förderung ist als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll dazu beitragen, Initiativen für Innovationen zu wecken, die Entwicklung neuer Produkte, Leistungen und Verfahren sowie deren Fertigungsüberleitung zu erleichtern.

Die Förderung ist möglichst an folgenden übergeordneten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen auszurichten:

a) Eine dem Bedarf der heimischen Bevölkerung entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzangebotes, wobei insbesondere der Anteil der qualifizierten Arbeitsplätze fortschreitend zu vergrößern ist.

b) Ausreichende Sicherung und Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Vorarlberger Wirtschaft.

c) Ausschöpfung der Chancen zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit in jenen Produktions- und Dienstleistungsbereichen, in denen aus der Gunst der räumlichen und entwicklungsbedingten Voraussetzungen die Stärken der Vorarlberger Wirtschaft liegen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Die Förderung besteht:

  1. in der Aufstockung der von Forschungsförderungseinrichtungen auf Bundesebene gewährten Förderungsbeiträge bis zu 25 %, oder
  2. in der Aufstockung der von Forschungsförderungseinrichtungen auf Bundesebene gewährten Darlehen bis zu 25 %, oder
  3. in der teilweisen oder gänzlichen Übernahme von Zinsen für Darlehen von Förderungseinrichtungen auf Bundesebene oder
  4. in einer Mischung der unter lit. a) bis c) angeführten Förderungsarten, wobei das Land an die jeweilige Förderungsart der Förderungs-einrichtung auf Bundesebene nicht gebunden ist.
  5. bei einem überdurchschnittlich hohen Personalkostenanteil kann eine Aufstockung der Bundesförderung um bis zu 30 % erfolgen.

Die angeführten Landesbeiträge können bei der Entwicklung eines für Österreich neuartigen oder eines international gesehen neuartigen Produktes oder Verfahrens (erhöhtes oder höchstes Risiko) oder in Rezessionszeiten bei Unternehmen bis zur Deckung von 75 % der Projektkosten, bei Einzelforschern bis zur vollen Deckung der gesamten Projektkosten angehoben werden, sofern hierfür eine finanzielle Notwendigkeit besteht.

Bei nicht anders lautender Regelung in der Förderungszusage werden 50 % der Förderungsmittel innerhalb vier Wochen nach der schriftlichen Zusage des Landes angewiesen, sofern bis dahin zumindest eine erste Tranche der Förderungsmittel der betreffenden Förderungseinrichtung auf Bundesebene angewiesen ist. Der restliche Teil der Förderungsmittel wird längstens vier Wochen nach Auszahlung der gesamten von der Förderungseinrichtung auf Bundesebene zugesagten Unterstützung ausbezahlt.

Förderungen sind von der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen hat durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch stichprobenartige Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) zu erfolgen. Die Kontrolldichte solcher stichprobenartiger Kontrollen an Ort und Stelle hat sich nach dem Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu richten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Forschung und Entwicklung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,8 Mio. Euro

Referenznummer

1013457