Das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Beiträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel einer betrieblichen Verwertung in Vorarlberg. Darüber hinaus können nach Maßgabe dieser Richtlinien auch Förderungsbeiträge für die Überleitung von F & E-Projekten in die betriebliche Fertigung gewährt werden. Die Förderung ist als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll dazu beitragen, Initiativen für Innovationen zu wecken, die Entwicklung neuer Produkte, Leistungen und Verfahren sowie deren Fertigungsüberleitung zu erleichtern.
Die Förderung ist möglichst an folgenden übergeordneten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen auszurichten:
a) Eine dem Bedarf der heimischen Bevölkerung entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzangebotes, wobei insbesondere der Anteil der qualifizierten Arbeitsplätze fortschreitend zu vergrößern ist.
b) Ausreichende Sicherung und Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Vorarlberger Wirtschaft.
c) Ausschöpfung der Chancen zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit in jenen Produktions- und Dienstleistungsbereichen, in denen aus der Gunst der räumlichen und entwicklungsbedingten Voraussetzungen die Stärken der Vorarlberger Wirtschaft liegen