Förderung für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Biomasse-Nahwärme Link zur Förderung kopieren

Eine Direktzuschussförderung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Verkauf von Energie aus Biomasse bzw. Förderung für Einrichtungen zur effizienten Nutzung von erneuerbaren, biogenen Energieträgern - Biomasse, Biogas o.ä. - zur Schaffung und Nutzung neuer alternativer Einkommens-, Beschäftigungs- und regionaler Wertschöpfungsquellen. 

Konkret gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, die Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse-Nahwärmeanlagen, die Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die hydraulische Optimierung von Abnehmern und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen.

Einen Antrag auf Förderung können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Bei überwiegendem Wärmeverkauf ist eine Antragstellung beim Referat 4/04 Energiewirtschaft und -beratung des Amtes der Salzburger Landesregierung notwendig,  siehe https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung/biomasse-nahwaerme-anlagen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
https://www.salzburg.gv.at

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Günter-Bauer-Straße 1, Stock 1OG, A-5071 Wals-Siezenheim
bioenergie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung/biomasse-nahwaerme-anlagen

Die Höhe der maximalen Förderung wird durch die Bewilligung begrenzt.

Originalrechnungen und Einzahlungsbelege müssen gemäß den Richtlinien an die Förderstelle übermittelt werden. Der Förderwerber ist verpflichtet, die Unterlagen und Belege für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren.

Darüber hinaus werden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027, GZ 2022-0.788.143 idgF 2025-0.951.171

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Effiziente Nutzung von erneuerbaren, biogenen Energieträgern - Biomasse, Biogas o.ä. - zur Schaffung und Nutzung neuer alternativer Einkommens-, Beschäftigungs- und regionaler Wertschöpfungsquellen

Referenznummer

1080001

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