Eine Direktzuschussförderung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Verkauf von Energie aus Biomasse bzw. Förderung für Einrichtungen zur effizienten Nutzung von erneuerbaren, biogenen Energieträgern - Biomasse, Biogas o.ä. - zur Schaffung und Nutzung neuer alternativer Einkommens-, Beschäftigungs- und regionaler Wertschöpfungsquellen.
Konkret gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, die Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse-Nahwärmeanlagen, die Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die hydraulische Optimierung von Abnehmern und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen.
Einen Antrag auf Förderung können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Bei überwiegendem Wärmeverkauf ist eine Antragstellung beim Referat 4/04 Energiewirtschaft und -beratung des Amtes der Salzburger Landesregierung notwendig, siehe https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung/biomasse-nahwaerme-anlagen