Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu energie- und klimarelevanten Projekten für Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen in der Steiermark.
Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die einem der sechs Themen zuzuordnen sind:
- I. Senkung der Treibhausgasemissionen
- II. Steigerung der Energieeffizienz
- III. Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen
- IV. Leistbare Energie und Versorgungssicherheit
- V. Klimawandelanpassung
- VI. Nachhaltige Entsiegelung befestigter Flächen
Mit der Förderung sollen Maßnahmen wie z.B. Entscheidungsgrundlagen für die Umsetzung eines Projektes bzw. konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt werden.
- Im Modul I werden die notwendigen Voraussetzungen und Entscheidungsgrundlagen (z.B. Konzepte, Machbarkeitsstudien, Gemeindeaktionspläne...) für die Umsetzung des Projekts gefördert.
- Im Modul II werden die konkreten Umsetzungs- und Investitionsvorhaben gefördert.