Förderung energie- und klimarelevante Projekte Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu energie- und klimarelevanten Projekten für Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen in der Steiermark.

Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die einem der sechs Themen zuzuordnen sind:

  • I. Senkung der Treibhausgasemissionen
  • II. Steigerung der Energieeffizienz
  • III. Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen
  • IV. Leistbare Energie und Versorgungssicherheit
  • V. Klimawandelanpassung
  • VI. Nachhaltige Entsiegelung befestigter Flächen

Mit der Förderung sollen Maßnahmen wie z.B. Entscheidungsgrundlagen für die Umsetzung eines Projektes bzw. konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt werden.

  • Im Modul I werden die notwendigen Voraussetzungen und Entscheidungsgrundlagen (z.B. Konzepte, Machbarkeitsstudien, Gemeindeaktionspläne...) für die Umsetzung des Projekts gefördert.
  • Im Modul II werden die konkreten Umsetzungs- und Investitionsvorhaben gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/178530130/DE

Förderung energie- und klimarelevante Projekte

Für nähere Fragen zur Förderungseinreichung bzw. zur Förderungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:

Energie Agentur Steiermark
Telefon: +43 316 269700
E-Mail: office@ea-stmk.at

Rechtsgrundlage

Energie- und klimarelevante Projekte, Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069467