Alternativenergieförderung - Fernwärmeanschluss Link zur Förderung

Erstmaliger Fernwärmeanschluss von Gebäuden an eine Fernwärme, deren Wärme zu mindestens 80 Prozent aus biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer nach K-ElWOG genehmigten Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine.

Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage

  • Anschlusskostenbeitrag
  • Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde)
  • Umstellung auf Zentralheizung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
  • Hocheffiziente Umwälzpumpen
  • Regelung, Verrohrung
  • Einbindung der Warmwasserbereitung
  • Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
  • Planungs- und Beratungskosten

Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40 %, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Flatschacher Straße 70; 9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 35061
stefan.salzmann@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Alternativenergieförderung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065606