Erstmaliger Fernwärmeanschluss von Gebäuden an eine Fernwärme, deren Wärme zu mindestens 80 Prozent aus biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer nach K-ElWOG genehmigten Kraftwärmekopplung stammt. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine.
Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage
- Anschlusskostenbeitrag
- Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde)
- Umstellung auf Zentralheizung
- Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
- Hocheffiziente Umwälzpumpen
- Regelung, Verrohrung
- Einbindung der Warmwasserbereitung
- Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
- Planungs- und Beratungskosten
Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 40 %, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt.