Gefördert werden Windmessungen, die auf die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Rotorkreisfläche von über 200 m² nach IEC 61400-2 abzielen.
Förderungswerbende: Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.
Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung beträgt: 50 % der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung ist mit € 50.000 je Standort begrenzt.
Antragstellung: Einreichung vor Projektbeginn.