Windmessungen Link zur Förderung

Gefördert werden Windmessungen, die auf die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Rotorkreisfläche von über 200 m² nach IEC 61400-2 abzielen.

Förderungswerbende: Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. 

Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung beträgt: 50 % der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung ist mit € 50.000 je Standort begrenzt. 

Antragstellung: Einreichung vor Projektbeginn.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
+43 5574 511 26129
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/wirtschaft

Siehe Förderungsrichtlinie.

Siehe Förderungsrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Windmessungen 2023/24 des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Klimaschutz und Energieautonomie

Referenznummer

1063437