Windmessungen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Windmessungen, die auf die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Rotorkreisfläche von über 200 m² nach IEC 61400-2 abzielen.

Förderungswerbende: Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. 

Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung beträgt: 50 % der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung ist mit € 50.000 je Standort begrenzt. 

Antragstellung: Einreichung vor Projektbeginn.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
+43 5574 511 26129
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/wirtschaft

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Förderungsrichtlinie.

Siehe Förderungsrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Windmessungen 2023/24 des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Klimaschutz und Energieautonomie

Referenznummer

1063437

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